RS Vwgh 1999/12/21 94/14/0088

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Veröffentlicht am 21.12.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a Abs2 litc;

Rechtssatz

Verkauft der Abgabepflichtige nach Bewilligung der Aussetzung der Einhebung eine Liegenschaft sowie Wirtschaftsgüter und überläßt er die Erlöse ausschließlich ihm nahe stehenden Gesellschaften, dann handelt es sich dabei um ein Verhalten, das auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschulden gerichtet ist (Hinweis E 25.10.1994, 94/14/0096, VwSlg 6934 F/1994).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140088.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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