RS Vwgh 1999/12/21 94/14/0088

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Veröffentlicht am 21.12.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93 Abs2;

Rechtssatz

Der BAO kann kein Hinweis entnommen werden, dass im Spruch eines Abgabenbescheides jene Normen zu nennen sind, die der Entscheidung zugrunde liegen (Hinweis E 27.5.1998, 93/13/0052).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140088.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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