RS Vwgh 1999/12/22 98/01/0194

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1999
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z7;

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, es bedürfe, um das Vorliegen einer (allenfalls selbst verschuldeten) Notlage ausschließen zu können, einer länger dauernden Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber, ist nicht zutreffend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010194.X05

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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