RS Vwgh 1999/12/22 98/01/0194

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Veröffentlicht am 22.12.1999
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Unter Umständen kann auch ein einziger Vorfall auf Grund der Art und Schwere des gesetzten Verhaltens ein Verleihungshindernis iSd § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010194.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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