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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Die Einschätzung eines Staatsbürgerschaftswerbers seitens einer Sicherheitsdirektion bietet nur eine Entscheidungshilfe für die Staatsbürgerschaftsbehörde, ändert aber nichts an der Richtigkeit der ausschließlich von dieser vorzunehmenden Beurteilung, ob das Verleihungshindernis nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 vorliegt (Hinweis E 28.1.1998, 96/01/0985).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010229.X01Im RIS seit
20.11.2000