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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64 Abs2;Rechtssatz
Im Hinblick darauf, dass wiederholte strafgerichtliche Verurteilungen und selbst die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes den Fremden nicht davon abhalten konnten, neuerlich in gravierender Weise nach dem Suchtgiftgesetz straffällig zu werden, sowie angesichts der besonderen Gefährlichkeit der Suchtgiftkriminalität, insb für die Gesundheit anderer, begegnet die Ansicht der Beh, dass die vorzeitige Vollstreckung des Aufenthaltsverbotes im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten sei (§ 64 Abs 2 AVG), keinen Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996180502.X01Im RIS seit
20.11.2000