RS Vwgh 2000/1/18 96/18/0502

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Veröffentlicht am 18.01.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AVG §64 Abs2;
FrG 1993 §18 Abs2 Z1;
FrG 1993 §22;
FrG 1993 §27 Abs4;
SGG §12;
SGG §16;

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, dass wiederholte strafgerichtliche Verurteilungen und selbst die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes den Fremden nicht davon abhalten konnten, neuerlich in gravierender Weise nach dem Suchtgiftgesetz straffällig zu werden, sowie angesichts der besonderen Gefährlichkeit der Suchtgiftkriminalität, insb für die Gesundheit anderer, begegnet die Ansicht der Beh, dass die vorzeitige Vollstreckung des Aufenthaltsverbotes im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten sei (§ 64 Abs 2 AVG), keinen Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996180502.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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