RS Vwgh 2000/1/18 99/11/0345

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Veröffentlicht am 18.01.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
20/03 Sachwalterschaft
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
B-VG Art129a Abs1 Z2;
UbG §10;
UbG §11;
UbG §18;
UbG §8;
UbG §9;

Rechtssatz

Die Überprüfung der Zulässigkeit der Anhaltung in einer Anstalt nach Prüfung der Voraussetzungen der Unterbringung gemäß § 18 UbG obliegt dem Gericht. Daraus folgt, dass eine Überprüfung der Aufnahme, die die Erstellung der ärztlichen Stellungnahmen gemäß § 10 Abs 1 UbG miteinschließt, nicht unter die dem UVS übertragene Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt zu subsumieren ist. Daraus folgt auch, dass die Rechtmäßigkeit der weiteren Anhaltung einschließlich der dabei vom Anstaltspersonal gesetzten Maßnahmen nicht vom UVS zu beurteilen ist (Hinweis OGH B 13.2.1997, 2 Ob 25/97h).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999110345.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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