RS Vwgh 2000/1/18 99/18/0437

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.2000
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z7;

Rechtssatz

Durch die vorgelegte Verpflichtungserklärung hat der Fremde seiner Verpflichtung zum initiativen Nachweis der Unterhaltsmittel (Hinweis E 19.10.1999, 98/18/0239) nicht entsprochen, weil er der Beh die finanzielle Situation der diese Erklärung abgebenden Person (Einkommen, Unterhaltspflichten etc) nicht bekannt gegeben hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999180437.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten