RS Vwgh 2000/1/20 95/15/0039

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Veröffentlicht am 20.01.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §161 Abs1;
BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Da der Tatbestand des § 303 Abs 4 BAO auch dann erfüllt ist, wenn die Abgabenbehörde von für sie später neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismitteln aus ihrem Verschulden im abgeschlossenen Verfahren keine Kenntnis hatte (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Rz 16 zu § 303), kann seitens des Abgabepflichtigen mit dem Argument, das Finanzamt hätte schon seinerzeit seine Pflicht zur Prüfung der Abgabenerklärungen verletzt, nichts gewonnen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150039.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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