RS Vwgh 2000/1/24 96/17/0416

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Veröffentlicht am 24.01.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §50 Abs7;
VStG §51 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 4.10.1996, 96/02/0076) ist der Begriff "Verwaltungsstrafsachen", der sich auf alle "Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen" bezieht, umfassend zu verstehen. Es bestehen daher keine Bedenken, auch den vorliegenden Antrag auf Rückzahlung einer auf Grund einer Organstrafverfügung bezahlten Geldstrafe hierunter zu verstehen (Hinweis E VfGH 6.10.1997, G 1393/95-10 und Folgezahlen = VfSlg 14957/1997).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996170416.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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