RS Vwgh 2000/1/25 98/14/0228

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Veröffentlicht am 25.01.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
BAO §293;
VwGG §26 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0479/47 B 13. Februar 1948 VwSlg 317 A/1948 RS 2

Stammrechtssatz

Wenn ein Bescheid nach § 62 Abs 4 AVG berichtigt wird, so ist die Beschwerdefrist dann von der Zustellung des Berichtigungsbescheides an zu berechnen, wenn erst in der berichtigten Fassung des Bescheides ein Eingriff in die Rechte oder rechtlichen Interessen des Beschwerdeführers zum Ausdruck gekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998140228.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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