RS Vwgh 2000/1/25 94/14/0079

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Veröffentlicht am 25.01.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §117 Abs5;
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;
EStG 1988 §18 Abs4 Z2 litb;

Rechtssatz

Hat der Abgabepflichtige zunächst eine Maßnahme gesetzt, die auf die Errichtung eines Eigenheimes abgezielt hat und dann diese Maßnahme aber insofern wieder rückgängig gemacht, als er die Baugrube wieder zugeschüttet hat, sind die Voraussetzungen des § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 nicht mehr gegeben, weswegen der Abgabenbehörde nicht entgegengetreten werden kann, wenn sie zu einer Nachversteuerung der als Sonderausgaben abgesetzten Beträge zur Errichtung eines Eigenheimes gelangt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1994140079.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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