Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §8 Abs2;Rechtssatz
Bei einer unbewussten Fahrlässigkeit verkennt der Täter zufolge Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt, dass er einen tatbildmäßigen Sachverhalt verwirklichen könne. Auf ein "Wissen" kommt es bei diesem Schuldvorwurf nicht an (Hinweis E 27.10.1997, 96/17/0456).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1994140031.X01Im RIS seit
20.11.2000