RS Vwgh 2000/1/25 94/14/0031

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Veröffentlicht am 25.01.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §8 Abs2;

Rechtssatz

Bei einer unbewussten Fahrlässigkeit verkennt der Täter zufolge Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt, dass er einen tatbildmäßigen Sachverhalt verwirklichen könne. Auf ein "Wissen" kommt es bei diesem Schuldvorwurf nicht an (Hinweis E 27.10.1997, 96/17/0456).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1994140031.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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