RS Vwgh 2000/1/26 98/12/0125

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Veröffentlicht am 26.01.2000
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/02 Bundeslehrer

Norm

BDG 1979 §40 Abs2;
BLVG 1965 §9 Abs3;
BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §5 Abs1 idF 1978/547;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/12/0120 E 26. Jänner 2000 98/12/0121 E 26. Jänner 2000 98/12/0123 E 26. Jänner 2000

Rechtssatz

Die Betrauung eines Werkstättenleiters mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bedeutet keine gleichsam konstitutive Schaffung derartiger WERKSTÄTTEN im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 29.Juni 1973 über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl Nr 346; auf die allfällige interne Bezeichnung solcher Räume oder Raumgruppen kommt es nicht entscheidend an (hier: dass sich an seinem Aufgabenbereich etwas geändert hätte, sagt der bf Werkstättenleiter nicht). Eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung hinsichtlich der Rechtsfolgen dieser Verwendung in Bezug auf die Einrechnung von Nebenleistungen stellt keine qualifizierte Verwendungsänderung im Sinne des § 40 Abs 2 BDG 1979 dar, die nur mit Bescheid verfügt werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120125.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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