RS Vwgh 2000/1/26 99/03/0132

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Veröffentlicht am 26.01.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs2 idF 1993/502;
AlVG 1977 §9 Abs1 idF 1993/502;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/05/06 95/08/0339 2

Stammrechtssatz

Ebenso wie zur früheren Fassung des § 9 ff AlVG gilt auch für § 9 ff idF 1993/502, daß die darin erwähnten Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung oder zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht dazu dienen, Arbeitsunwilligkeit zu sanktionieren, weil der belangten Behörde hiefür andere Instrumente an die Hand gegeben sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999030132.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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