RS Vwgh 2000/1/26 98/12/0095

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Veröffentlicht am 26.01.2000
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH 1994/01/19 93/12/0092 10(hier: Der durch Vorerhebungen verdichtete Verdacht derUrkundenfälschung ohne Darlegung des konkreten Zusammenhangesdieses Deliktes mit der vom Beamten ausgeübten Nebenbeschäftigung -Geschäftsvermittlung durch einen Gendarmeriebeamten - allein genügtnicht).

Stammrechtssatz

Sowohl die Gefährdung der sachlichen und gesetzestreuen Aufgabenerfüllung durch Bedienstete als auch die Gefährdung des darauf gerichteten Vertrauens der Allgemeinheit stellen ein wesentlichens dienstliches Interesse iSd § 56 Abs 2 BDG 1979 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120095.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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