RS Vwgh 2000/1/26 97/12/0345

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Veröffentlicht am 26.01.2000
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §269 Abs1;
GehG 1956 §154 Abs1;
GehG 1956 §154 Abs2;
GehG 1956 §155 Abs4;
GehG 1956 §155 Abs8;

Rechtssatz

Gemäß § 155 Abs 8 GehG können nur jene Laufbahnverzögerungen zu einer Verbesserung der Einstufung führen, die sich aus der Wertigkeit des Arbeitsplatzes und ihrer Berücksichtigung in der Beförderungspraxis ergeben haben, weil § 154 Abs 1 bis 7 GehG nur auf diese Umstände abstellt. Auf eine Zuordnung der Laufbahnverzögerung zur Sphäre des Beamten kommt es daher nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997120345.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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