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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §9 Abs2;Rechtssatz
Das Kriterium der angemessenen Entlohnung iSd § 9 Abs 2 AlVG stellt nicht auf die individuelle Bedarfssituation oder Wunschvorstellung des Arbeitslosen ab, sondern auf objektive Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Auf die Höhe des vom Arbeitslosen vorher erzielten Verdienstes oder auch nur die Höhe eines Durchschnittsverdienstes kommt es nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998080242.X01Im RIS seit
18.10.2001