RS Vwgh 2000/1/26 98/12/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2000
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/19 93/12/0092 4

Stammrechtssatz

Als Voraussetzung für die Untersagung einer Nebenbeschäftigung wegen Vermutung der Befangenheit ist insb wesentlich,

1) ob die erwerbsmäßige Nebenschäftigung unmittelbar im dienstlichen Aufgabenbereich des Beamten ausgeübt werden soll bzw

2) ob bei einer solchen Nebenbeschäftigung zwangsläufig ein Kontakt mit Personen gegeben ist, gegenüber denen auch ein dienstliches Einschreiten des Beamten häufig notwendig sein kann bzw

3) ob der finanzielle Erfolg der Nebenbeschäftigung von den Personen abhängig ist, gegenüber denen der Beamte dienstlich tätig zu werden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120095.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten