RS Vwgh 2000/1/26 97/12/0345

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Veröffentlicht am 26.01.2000
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §269 Abs1;
GehG 1956 §12a;
GehG 1956 §154 Abs1;
GehG 1956 §154 Abs2;
GehG 1956 §154 Abs7;

Rechtssatz

Die Frage, welche Gehaltsstufe ein Beamter auf Grund einer gemäß § 269 Abs 1 BDG 1979 bewirkten Überleitung in das Funktionsgruppenschema erlangt hat, ist ausschließlich auf Grund der Überleitungstabelle gemäß § 154 Abs 1 GehG zu lösen; der Vorrückungsstichtag ist dafür nicht relevant. Auch ist eine Heranziehung der Regelung bei einer Überstellung des Beamten gemäß § 12a GehG nicht angezeigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997120345.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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