RS Vwgh 2000/2/4 99/19/0231

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Veröffentlicht am 04.02.2000
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §10 Abs2;
AsylG 1997 §11 Abs1;
FrG 1997 §10 Abs1;
FrG 1997 §14 Abs2;
MRK Art8 Abs2;

Rechtssatz

In § 10 Abs 2 AsylG 1997 hat der Gesetzgeber des AsylG 1997 auch dem Art 8 MRK Rechnung getragen (vgl § 11 Abs 1 AsylG 1997). Durch die Notwendigkeit einer Antragstellung vom Ausland aus gemäß § 14 Abs 2 erster Satz FrG 1997 wird die Familienzusammenführung nicht verunmöglicht. Der Eingriff in ein gedachtes, durch Art 8 MRK geschütztes Recht des Fremden auf Neuzuwanderung zu seiner in Österreich aufhältigen Gattin ist gemäß Art 8 Abs 2 MRK im Interesse der öffentlichen Ordnung und des damit verbundenen Rechts des Staates auf Regelung der Neuzuwanderung gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999190231.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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