RS Vwgh 2000/2/16 95/15/0046

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Veröffentlicht am 16.02.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
EStG 1988 §78 Abs3;

Rechtssatz

Nach der (durch das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 18.10.1995, 91/13/0037,0038, VwSlg 7038 F/1995, ausdrücklich aufrecht erhaltenen) ständigen Rechtsprechung des VwGH fällt es einem Vertreter im Sinne der §§ 80ff BAO als Verschulden zur Last, wenn er Löhne auszahlt, aber die darauf entfallende Lohnsteuer nicht entrichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150046.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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