RS Vwgh 2000/2/17 99/16/0233

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Veröffentlicht am 17.02.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1422;
ABGB §1423;
ABGB §469;
BAO §167 Abs2;
ErbStG §3 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Es entspricht durchaus den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass eine rechtlich nicht gebildete Person, die Bankschulden ihrer Tochter auf eine Art und Weise begleicht, die juristisch gem § 1422, § 1423 ABGB zur Forderungseinlösung im Wege einer so genannten cessio legis samt Hypothekenerwerb führt (Hinweis Reischauer in Rummel ABGB II/2 Rz 12 zu § 1422 ABGB), die rechtliche Bedeutung einer derartigen Transaktion nicht erfasst und daher, wenn sie danach auch die betreffenden Liegenschaften übernimmt, von einem unbelasteten Erwerb ausgeht, wiewohl sie in Wahrheit durch den Liegenschaftserwerb und bis zum Forderungsverzicht eine forderungsbekleidete Eigentümerhypothek und ab dem Forderungsverzicht eine forderungsentkleidete Eigentümerhypothek erworben hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160233.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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