RS Vwgh 2000/2/22 99/11/0174

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Veröffentlicht am 22.02.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

ABGB §1091;
WehrG 1990 §36a Abs1 Z2;

Rechtssatz

In dem Umstand, dass der WehrPfl den Pachtvertrag mit seiner Mutter (als Pächterin) betreffend seinen Landwirtschaftsbetrieb hinsichtlich des Kündigungstermins nicht korrigiert hat, liegt keine Verletzung der Harmonisierungspflicht iSd § 36a Abs 1 Z 2 WehrG 1990, weil die Bereitschaft zur Pachtung eines Unternehmens oder zur Verlängerung eines Pachtvertrages nicht erzwungen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999110174.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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