RS Vwgh 2000/2/22 99/14/0062

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Veröffentlicht am 22.02.2000
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1;
UStG 1972 §11 Abs14;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 2000 S 266;

Rechtssatz

Die Steuerschuld nach § 11 Abs 14 UStG 1972 hat zur Voraussetzung, dass eine solche Rechnung erstellt wird, die formal die Voraussetzungen des § 11 Abs 1 legcit erfüllt. Der Zweck der Regelung des § 11 Abs 14 UStG 1972 liegt darin, einem unberechtigten Vorsteuerabzug - eine Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - vorzubeugen (Hinweis zum UStG 1994 Ruppe, UStG/2, § 11 Tz 147).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999140062.X05

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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