RS Vwgh 2000/2/22 96/14/0079

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Veröffentlicht am 22.02.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §111 Abs1;
BAO §138 Abs2;

Rechtssatz

Die Aufforderung zur Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren, sonstigen Schriften und Urkunden gem § 138 Abs 2 BAO (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1196) bzw die Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen zur Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung (Hinweis E 28.2.1989, 86/14/0033; Ritz, BAO-Kommentar/2, Tz 2 zu § 111) fällt unter die auf Grund gesetzlicher Befugnisse nach § 111 Abs 1 BAO getroffenen Anordnungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996140079.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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