RS Vwgh 2000/2/23 97/08/0012

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Veröffentlicht am 23.02.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1155;
ABGB §1164;
ABGB §879;
ArbVG §3 Abs1;
ASVG §49 Abs1;
BArbSchlwEntschG §3;

Rechtssatz

Eine vom dispositiven Recht abweichende, den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligende Vertragsregelung (hier:

Schlechtwetterregelung iSd § 3 BArbSchlwEntschG mit Entgeltsreduktion) ist sittenwidrig (hier: Die in der Vereinbarung vorgesehene Entscheidungsbefugnis des Dienstgebers über schlechtwetterbedingtes Unterbleiben der Arbeitsleistung begründet nicht deren Sittenwidrigkeit, weil das Vorliegen der Voraussetzungen im Einzelfall der nachprüfenden Kontrolle der Gerichte obliegt; Hinweis OGH 26.1.1995, 8 Ob A 305/94; dass eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Verrichtung anderer zumutbarer Arbeiten mit der Folge ungekürzten Entgelts im Betrieb nicht ausdrücklich in der Vereinbarung vorgesehen ist, begründet ebenfalls nicht deren Sittenwidrigkeit).

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997080012.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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