RS Vwgh 2000/2/23 99/03/0228

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.2000
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
StVO 1960 §45 Abs4;

Rechtssatz

Die Nachweispflicht des ASt nach § 45 Abs 4 StVO begründet keine formelle Beweislast des Inhalts, dass die Unterlassung des Nachweises durch den ASt den Anspruchsverlust zur Folge hätte. Es obliegt vielmehr auch in diesem Verfahren der Behörde, innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes, freilich unter Mitwirkung des ASt, ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nachzukommen. Die Wahrnehmung dieser Verpflichtung durch die Behörde setzt aber voraus, dass der ASt - allenfalls nach entsprechender Aufforderung durch die Behörde - solche detaillierten Behauptungen aufstellt, die es der Behörde ermöglichen, zunächst deren rechtliche Relevanz und bei Bejahung deren Richtigkeit zu prüfen (Hinweis E 10.3.1992, 92/08/0023).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999030228.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten