RS Vwgh 2000/2/24 96/15/0149

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Veröffentlicht am 24.02.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §177;
BAO §303 Abs1 litb;

Rechtssatz

Zeigt ein Gutachten nichts anderes als neue bzw andere Erkenntnisse in Bezug auf die Beurteilung von Tatsachen auf, liegen keine "Tatsachen" iSd § 303 Abs 1 lit b BAO vor (Hinweis E 20.11.1997, 96/15/0221).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996150149.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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