RS Vwgh 2000/2/25 2000/19/0032

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Veröffentlicht am 25.02.2000
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Index

19/05 Menschenrechte
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §9;
FrG 1997 §10 Abs1 Z2;
MRK Art8;

Rechtssatz

Dem Art 8 MRK kommt gegenüber den Bestimmungen des FrG 1997, welche später erlassen wurden, keine derogatorische Kraft zu. Stünde § 10 Abs 1 Z 2 FrG 1997 im Widerspruch zu Art 8 MRK, wäre die erstgenannte Bestimmung verfassungswidrig. Dies ist jedoch aus den im Erkenntnis des VfGH vom 1.7.1993, VfSlg 13497/1993, genannten Gründen, welche auch auf § 10 Abs 1 Z 2 FrG 1997 zutreffen, nicht der Fall.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000190032.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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