RS Vwgh 2000/2/28 99/17/0416

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Veröffentlicht am 28.02.2000
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L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;
LAO Stmk 1963 §161 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/13/0172 E 24. Jänner 1996 RS 1 (hier: Stmk LAO anzuwenden)

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung iSd § 212 Abs 1 BAO ist - neben einem entsprechenden Antrag - das Vorliegen einer erheblichen Härte und gleichzeitig der Umstand, daß die Einbringung der Abgaben nicht gefährdet ist. Diese beiden Voraussetzungen hat der Abgabepflichtige in seinem Antrag auf Gewährung von Zahlungserleichterungen aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommenslage und Vermögenslage überzeugend darzulegen (Hinweis E 24.2.1993, 91/13/0200, ÖStZB 1993, 515; E 5.5.1992, 92/14/0053, ÖStZB 1992, 843).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999170416.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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