RS Vwgh 2000/2/28 99/17/0416

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Veröffentlicht am 28.02.2000
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L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;
LAO Stmk 1963 §161 Abs1;

Rechtssatz

Es ist Sache des Abgabepflichtigen, die geforderten Voraussetzungen, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten verbunden wären, schon im Antrag auf Gewährung der Zahlungserleichterung zu behaupten und näher zu konkretisieren und alle jene Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne (Hinweis E 24.6.1986, 84/14/0182; E 25.11.1983, 83/17/0114).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999170416.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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