RS Vwgh 2000/3/14 99/11/0244

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Führerscheingesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;
FSG 1997 §7 Abs3 Z4;
StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;

Rechtssatz

Die Behörde ist im Verfahren betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung an die rechtskräftige Bestrafung durch ein Straferkenntnis wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet gebunden.

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999110244.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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