RS Vwgh 2000/3/14 99/11/0254

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1;
FSG 1997 §24 Abs4;
FSG 1997 §3 Abs1 Z3;
FSG 1997 §8 Abs3 Z2;
FSG-GV 1997 §8;

Rechtssatz

Bei der beginnenden Verminderung der Sehschärfe bei Alterssichtigkeit handelt es sich nicht um eine Krankheit, bei der ihrer Natur nach mit einer zum Verlust oder zur Einschränkung der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen führenden Verschlechterung gerechnet werden muss. Unter Alterssichtigkeit (Presbyopie) ist die altersbedingte Weitsichtigkeit, dh die Erschwerung des Nahesehens infolge Elastizitätsverlustes der Linse und Nachlassen der Akkomodation zu verstehen. Die Alterssichtigkeit ist eine weit verbreitete Erscheinung und kann ohne Weiteres durch Sammelgläser ausgeglichen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999110254.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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