RS VwGH Erkenntnis 2000/03/15 97/09/0260

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Veröffentlicht am 15.03.2000
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Rechtssatz

Dem türkischen Arbeitnehmer steht unmittelbar aus dem Assoziationsratsbeschluß Nr 1/80 nicht nur ein individuelles Recht auf Beschäftigung zu, vielmehr impliziert die praktische Wirksamkeit dieses Rechts darüber hinaus zwangsläufig ein entsprechendes Aufenthaltsrecht, das ebenfalls auf dem Gemeinschaftsrecht beruht (Hinweis EuGH vom 10.Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97, Ömer Nazli ua gegen Stadt Nürnberg).

Gerichtsentscheidung
EuGH 697J0340 Ömer Nazli VORAB
Im RIS seit
12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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