RS Vwgh 2000/3/17 99/19/0163

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Veröffentlicht am 17.03.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1 Abs2 litl;
AuslBG §3 Abs2;
FrG 1997 §10 Abs2 Z3;
FrG 1997 §14 Abs2;
FrG 1997 §19 Abs1;

Rechtssatz

Die Ausübung einer Beschäftigung, ohne im Besitz der nach dem AuslBG dafür erforderlichen Berechtigungen zu sein, stellt im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an der Verhinderung von Schwarzarbeit eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar, welche die Annahme rechtfertigt, der weitere Aufenthalt des Antragstellers auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung werde die öffentliche Ordnung iSd § 10 Abs 2 Z 3 FrG 1997 gefährden (Hinweis E 17.10.1997, 96/19/1548). Diese Annahme ist auch dann gerechtfertigt, wenn dem Fremden - etwa als Ehegatten eines österreichischen Staatsbürgers - die Antragstellung vom Inland aus erlaubt ist (Hinweis E 12.2.1999, 97/19/1141).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999190163.X01

Im RIS seit

24.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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