RS VwGH Erkenntnis 2000/03/17 99/19/0001

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Veröffentlicht am 17.03.2000
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Rechtssatz

Der Umstand, dass ein Fremder nach dem AsylG 1997 zum vorläufigen Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist, führt nicht zur Erteilung einer weiteren Niederlassungsbewilligung gemäß § 23 Abs 5 FrG 1997 an ihn (Hinweis VwGH E 4.2.2000, 98/19/0317).

Im RIS seit
31.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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