RS Vwgh 2000/3/20 95/17/0498

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Veröffentlicht am 20.03.2000
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark

Norm

BauO Stmk 1968 §6a Abs1 idF 1989/014;
LAO Stmk 1963 §47;
LAO Stmk 1963 §48;

Rechtssatz

In der Berufung der Baubehörden als Abgabenbehörden für die Bemessung und Vorschreibung des Aufschließungsbeitrages liegt eine besondere gesetzliche Regelung nach den Abgabenvorschriften iSd § 47 der Stmk LAO vor, die dem § 48 legcit vorgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995170498.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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