RS Vwgh 2000/3/20 95/17/0418

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Veröffentlicht am 20.03.2000
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Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1989 §52 Abs2 Z7;

Rechtssatz

Gem § 52 Abs 2 Z 7 GSpG 1989 kommt es auf die objektive Eignung des Geräts an und nicht auf die Fähigkeit des Beschuldigten zu seiner Bedienung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995170418.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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