RS Vwgh 2000/3/22 99/04/0197

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §45 Abs3;
GewO 1994 §356 Abs3;

Rechtssatz

Gemäß § 356 Abs 3 GewO 1994 besteht keine generelle Verpflichtung zur mündlichen Erörterung eingeholter Sachverständigengutachten mit den Parteien des Verfahrens.

Schlagworte

Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999040197.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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