RS Vwgh 2000/3/22 99/01/0338

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §39 Abs1;
StbG 1985 §42 Abs3;

Rechtssatz

Im Streit, ob der ASt die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht, ist schon auf Grund der sich aus dem Besitz der Staatsbürgerschaft ergebenden Rechte und Pflichten

(zB Wehrdienstleistung) offenkundig ein öffentliches Interesse an der Feststellung zu erkennen und daher die Berechtigung zur amtswegigen Erlassung eines Feststellungsbescheides gemäß § 42 Abs 3 StbG 1985 gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010338.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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