RS Vwgh 2000/3/22 99/04/0113

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §14 Abs1;
GewO 1994 §14 Abs2 idF 1997/I/010;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/03/17 98/04/0011 1

Stammrechtssatz

Die Ersetzung der Worte "wenn anzunehmen ist" durch die Worte "wenn nachgewiesen wird" in § 14 Abs 2 durch die GewRNov 1996 bedeutet, daß es nunmehr Sache des ASt ist, ua das Vorliegen des Tatbestandmerkmales des volkswirtschaftlichen Interesses initiativ nachzuweisen, sodaß die Behörde in diesem Zusammenhang keine amtswegige Ermittlungspflicht trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999040113.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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