RS Vwgh 2000/3/22 98/04/0019

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs2;
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §77 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0225 1

Stammrechtssatz

Die Kriterien der Zumutbarkeit iSd § 77 Abs 2 GewO sind nur in Ansehung des Tatbestandselementes der Belästigung iSd

§ 74 Abs 2 Z 2 von rechtlicher Relevanz. Sie haben hingegen in Ansehung des Tatbestandselementes der Gefährdung iSd § 74 Abs 2 Z 1 GewO außer Betracht zu bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998040019.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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