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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §211 Abs2;Rechtssatz
Welches Geldinstitut das Einlangen des Abgabenbetrages am Konto des Finanzamtes verzögert hat, ist nach der Gesetzeslage ebenso irrelevant wie der vom Abgabepflichtigen vorgetragene Umstand, die Überweisung des Abgabenbetrages tatsächlich am Fälligkeitstag veranlasst zu haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999130264.X02Im RIS seit
11.07.2001