RS Vwgh 2000/3/22 99/13/0264

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §211 Abs2;

Rechtssatz

Welches Geldinstitut das Einlangen des Abgabenbetrages am Konto des Finanzamtes verzögert hat, ist nach der Gesetzeslage ebenso irrelevant wie der vom Abgabepflichtigen vorgetragene Umstand, die Überweisung des Abgabenbetrages tatsächlich am Fälligkeitstag veranlasst zu haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130264.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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