RS Vwgh 2000/3/23 97/15/0009

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Veröffentlicht am 23.03.2000
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28;
MRG;

Rechtssatz

Sind die Mietzinsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes zur Anwendung gekommen, so entspricht es für diese Konstellation der Rechtsprechung des VwGH, dass bei Prüfung der Ertragsfähigkeit der Vermietung an Stelle der gesetzlich beschränkten Mietzinse fiktive marktübliche Mietzinse angesetzt werden (Hinweis E 25.11.1999, 97/15/0144). Es muss aber erkennbar sein, dass der Steuerpflichtige im Rahmen der ihm durch die mietrechtlichen Regelungen auferlegten Beschränkungen die Möglichkeiten der Erzielung von Einnahmen im Wesentlichen ausschöpft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997150009.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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