RS Vfgh 2000/9/26 B14/00

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Veröffentlicht am 26.09.2000
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Index

64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
64/03 Landeslehrer

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
LDG 1984 §26

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Beschluß der Wiener Landesregierung hinsichtlich der Besetzung einer Schulleiterstelle; Unzulässigkeit einer Anfechtung der der Ernennung zu Grunde liegenden kollegialen Willensbildung

Rechtssatz

Bei dem angefochtenen Beschluß der Wiener Landesregierung handelt es sich um die der bescheidmäßigen Ernennung auf die ausgeschriebene Schulleiterstelle zu Grunde liegende kollegiale Willensbildung, die als solche einer Anfechtung im Beschwerdeverfahren nach Art144 Abs1 B-VG nicht zugänglich ist.

Entscheidungstexte

  • B 14/00
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.09.2000 B 14/00

Schlagworte

Bescheidbegriff, Dienstrecht, Lehrer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2000:B14.2000

Dokumentnummer

JFR_09999074_00B00014_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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