RS Vwgh 2000/3/27 99/10/0261

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Veröffentlicht am 27.03.2000
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L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG Tir 1997 §16 Abs1 litb;
NatSchG Tir 1997 §27;
VVG §1;
VVG §10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/10/0055 E 13. September 1982 VwSlg 10803 A/1982 RS 2(hier: nur Satz 2)

Stammrechtssatz

War die Errichtung der Baulichkeit einer naturschutzbehördlichen Bewilligung bedürftig, so steht ein Antrag auf Erteilung der nachträglichen Bewilligung der Erteilung des Entfernungsauftrages nicht im Wege. Erst die nachträgliche Bewilligung bildet ein Hindernis für die Vollstreckung des Auftrages (Hinweis E 23.11.1973, 421/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999100261.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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