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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151 Abs1;Rechtssatz
Der Frage, ob einem Vertreter von seinem Geschäftsherrn eine Räumlichkeit zur Verfügung gestellt wird oder nicht, kommt keine wesentliche Bedeutung für die Beurteilung zu, ob ein Dienstverhältnis vorliegt (Hinweis E 11.8.1993, 92/13/0022).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996140070.X02Im RIS seit
14.03.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013