RS Vwgh 2000/3/28 96/14/0070

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Veröffentlicht am 28.03.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1151 Abs1;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Der Frage, ob einem Vertreter von seinem Geschäftsherrn eine Räumlichkeit zur Verfügung gestellt wird oder nicht, kommt keine wesentliche Bedeutung für die Beurteilung zu, ob ein Dienstverhältnis vorliegt (Hinweis E 11.8.1993, 92/13/0022).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996140070.X02

Im RIS seit

14.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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