RS Vwgh 2000/3/28 99/14/0307

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Veröffentlicht am 28.03.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93 Abs2;

Rechtssatz

Die BAO normiert keine Pflicht zur Bezeichnung der angewendeten Gesetzesbestimmungen im Spruch des Abgabenbescheides (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar/2, § 93 Tz 9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999140307.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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