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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
GehG/Stmk 1974 §30a idF LGBl Stmk 1996/076;Rechtssatz
Die Rechtsauffassung, dass der Anspruch des Beamten auf Entschädigung nach § 30d GehG-Stmk schon rechtlich gesehen durch die Belastungszulage nach § 30a Abs 2 GehG-Stmk abgelöst worden sei, trifft nicht zu. Art III Abs 7 der dritten Landesbeamtengesetznovelle 1996 regelt den Fall, dass eine Verwendungszulage nach § 30a Abs 1 Z 3 GehG-Stmk oder § 30a Abs 2 neben einer Entschädigung nach § 30d GehG-Stmk bezogen wurde und diese Zulagen im für den Ruhestand maßgebenden Zeitpunkt nicht mehr gebühren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999120031.X02Im RIS seit
16.07.2001